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   LG Hamburg, 08.02.2007 - 324 O 658/07   

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LG Hamburg, 08.02.2007 - 324 O 658/07 (https://dejure.org/2007,52500)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2007 - 324 O 658/07 (https://dejure.org/2007,52500)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 324 O 658/07 (https://dejure.org/2007,52500)
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  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2007 - 324 O 658/07
    Objektivität bedeutet nicht, dass das Ergebnis eines Tests richtig sein muss, sondern nur das Bemühen um Richtigkeit; es besteht ein erheblicher Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum und das Recht zu drastischer Darstellung, die Prüfungsmethoden und -kriterien müssen aber von der Sache her vertretbar sein (Soehring, aaO , Rn 22.25mit weiteren Nachweisen, Wenzel, aaO, Rn 94-97 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1987, 2222 (2223) [BGH 10.03.1987 - VI ZR 144/86] ).

    Die Grenze des Unzulässigen ist erst dann überschritten, wenn es sich um bewusste Fehlurteile und bewusste Verzerrungen handelt, bei denen die aus den durchgeführten Untersuchungen gezogenen Schlüsse als sachlich nicht mehr vertretbar ("diskutabel") erscheinen ( BGH NJW 87, 2222 (2223)).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2007 - 324 O 658/07
    Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede ( BVerfGE 93, 266 (294 f. mit weiteren Nachweisen)).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2007 - 324 O 658/07
    Es kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Besonderheit der Materie eine Aussonderung des rechtswidrigen Teils einer Darstellung im Einzelfall nicht möglich ist (Soehring Presserecht, 2000 , Rn 30.29b, vgl. auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Auflage 2003, 12. Kapitel Rn 91, 92 und BGH AfP 2005, 464 (468) [BGH 21.06.2005 - VI ZR 122/04] - Esra).
  • OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92

    Grenzen der Gastronomiekritik

    Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2007 - 324 O 658/07
    Im vorliegenden Fall geht es nicht um einen Gastronomietest, wo ein "Ausrutscher" durchaus vorkommen kann etwa bei dem Test eines "Cappuccino" und daher ein einmaliger Test nicht ausreichend für eine vernichtende Kritik ist (vgl. insoweit das OLG München, AfP 1993, 760 (761) [OLG München 09.07.1993 - 21 U 6720/92] ), sondern um eine Finanzberatung von einiger Tragweite, bei der ein solcher "Ausrutscher" nicht vorkommen darf.
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